Typische Fragen aus dem laufenden Arbeitsverhältnis - Videoseminar
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Preis pro Teilnehmer:
EUR 89,00 nettoEUR 105,91 inkl. 19.00% MwSt. |
Kurzbeschreibung:
"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden" (§3 Arbeitszeitgesetz). Der gesetzliche Arbeitszeitrahmen sieht jedoch auch Sonderregelungen, z.B. für freie Mitarbeiter und leitende Angestellte, vor. In diesen Fällen ist die Festlegung von Zeitstandards in der Praxis oft schwierig.
"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden" (§3 Arbeitszeitgesetz). Der gesetzliche Arbeitszeitrahmen sieht jedoch auch Sonderregelungen, z.B. für freie Mitarbeiter und leitende Angestellte, vor. In diesen Fällen ist die Festlegung von Zeitstandards in der Praxis oft schwierig.
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Ausführliche Beschreibung
"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden" (§3 Arbeitszeitgesetz). Der gesetzliche Arbeitszeitrahmen sieht jedoch auch Sonderregelungen, z.B. für freie Mitarbeiter und leitende Angestellte, vor. In diesen Fällen ist die Festlegung von Zeitstandards in der Praxis oft schwierig. Die Gesamtdauer dieses Videoseminars beträgt 69 min.- Programmübersicht (00:58)- Gesetzlicher Rahmen für die Arbeitszeiten (14:46)
- Mehrarbeit (20:12)
- Erholungsurlaub (12:04)
- Elternzeit (20:15)
- Zusammenfassung (01:07)
Zielgruppe
Dieses Videoseminar wendet sich an Mitarbeiter aus dem Personalbereich und Führungskräfte, die die Grundlagen des Arbeitsrechts zur Gestaltung von Arbeitsverhältnissen kennen müssen.