Die personenbedingte Kündigung - Videoseminar
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Preis pro Teilnehmer:
EUR 89,00 nettoEUR 105,91 inkl. 19.00% MwSt. |
Kurzbeschreibung:
<p>30 Prozent der amtsgerichtlichen Fragen betreffen den Zugang einer Kündigung. "Die Kündigung geht zu, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass nach gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme gerechnet werden konnte. Krankheit oder Abwesenheit (Urlaub) verhindern den Zugang nicht." </p>
<p>30 Prozent der amtsgerichtlichen Fragen betreffen den Zugang einer Kündigung. "Die Kündigung geht zu, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass nach gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme gerechnet werden konnte. Krankheit oder Abwesenheit (Urlaub) verhindern den Zugang nicht." </p>
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Ausführliche Beschreibung
<div> <p> <p>30 Prozent der amtsgerichtlichen Fragen betreffen den Zugang einer Kündigung. "Die Kündigung geht zu, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass nach gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme gerechnet werden konnte. Krankheit oder Abwesenheit (Urlaub) verhindern den Zugang nicht." </p> </p> <p> Die Gesamtdauer dieses Videoseminars beträgt 57 min.<ol><li>Programmübersicht und Einführung (02:46)</li><li>Die wesentlichen Grundregelungen des Kündigungsrechtes (06:11)</li><li>Der Kündigungsschutz (02:56)</li><li>Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung (08:37)</li><li>Die krankheitsbedingte Kündigung (02:03)</li><li>Negative Gesundheitsprognose (03:51)</li><li>Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen (04:18)</li><li>Keine milderen Mittel (05:28)</li><li>Darlegungs- und Beweislast (03:42)</li><li>Weitere personenbedingte Gründe (08:53)</li><li>Der besondere Kündigungsschutz (01:25)</li><li>Weitere Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (05:11)</li><li>Zusammenfassung (01:30)</li></ol> </p></div>
Zielgruppe
Dieses Videoseminar wendet sich an Mitarbeiter aus dem Personalbereich und Führungskräfte, die die Grundlagen des Arbeitsrechts zur konformen Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen müssen.